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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Fahrzeugen: Reservierung, Mietpreis, Übergabe und Rückgabe, Nutzung und Haftung.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Vermietung von Kraftfahrzeugen sowie über damit verbundene Leistungen zwischen der Baran Köhler Autovermietung (nachfolgend „Vermieter") und dem Kunden (nachfolgend „Mieter").

(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

(3) Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Reservierung und Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Fahrzeuge auf dieser Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).

(2) Mit einer Anfrage über das Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch geben Sie eine unverbindliche Reservierungsanfrage ab. Der Mietvertrag kommt erst durch unsere Bestätigung in Textform oder durch Unterzeichnung des Mietvertrags bei der Fahrzeugübergabe zustande.

(3) Angaben zur Verfügbarkeit werden laufend gepflegt, sind bis zur Bestätigung der Reservierung jedoch unverbindlich. Ist ein reserviertes Fahrzeug aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, nicht verfügbar, bietet der Vermieter nach Möglichkeit ein gleichwertiges Fahrzeug an; andernfalls entfallen die beiderseitigen Leistungspflichten und bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.

§ 3 Mietpreis und Zahlung

(1) Es gilt der im Mietvertrag vereinbarte Mietpreis. Alle Preise verstehen sich in Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Welche Leistungen im Mietpreis enthalten sind – insbesondere der Kilometerumfang, der Umfang des Versicherungsschutzes und eine etwaige Selbstbeteiligung – wird vor Vertragsschluss mitgeteilt und im Mietvertrag festgehalten. Zusatzleistungen werden gesondert ausgewiesen.

(3) Der Mietpreis ist – vorbehaltlich abweichender Vereinbarung – bei Übergabe des Fahrzeugs zu entrichten. Ob und in welcher Höhe eine Kaution zu hinterlegen ist, teilen wir vor Vertragsschluss mit.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.

§ 4 Mietdauer, Übergabe und Rückgabe

(1) Die Mietdauer ergibt sich aus dem Mietvertrag. Eine Verlängerung bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters in Textform.

(2) Übergabe und Rückgabe erfolgen am Geschäftssitz des Vermieters, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(3) Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt in dem Zustand zurückzugeben, in dem es übernommen wurde – abgesehen von der vertragsgemäßen Abnutzung. Zustand, Kilometerstand und Tankfüllung werden bei Übergabe und Rückgabe gemeinsam in einem Protokoll festgehalten.

(4) Gibt der Mieter das Fahrzeug ohne vorherige Absprache verspätet zurück, kann der Vermieter die Miete für die zusätzliche Nutzungsdauer sowie den Ersatz eines darüber hinausgehenden Schadens verlangen.

§ 5 Nutzung des Fahrzeugs

(1) Das Fahrzeug darf nur von den im Mietvertrag eingetragenen Personen geführt werden. Diese müssen im Besitz einer gültigen, in Deutschland anerkannten Fahrerlaubnis sein.

(2) Ohne vorherige Zustimmung des Vermieters in Textform nicht gestattet sind insbesondere die Nutzung bei Motorsportveranstaltungen und Fahrsicherheitstrainings, die Weitervermietung oder Überlassung an Dritte, die entgeltliche Personenbeförderung, die Beförderung gefährlicher Güter sowie das Ziehen von Anhängern.

(3) Der Mieter behandelt das Fahrzeug pfleglich, beachtet die Bedienungsanweisungen und Verkehrsvorschriften und sichert es gegen Diebstahl.

(4) Fahrten ins Ausland bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters in Textform.

(5) Verwarnungs- und Bußgelder, Gebühren sowie sonstige Kosten, die während der Mietzeit durch das Verhalten des Mieters entstehen, trägt der Mieter.

§ 6 Zustand des Fahrzeugs und Mängel

(1) Der Vermieter übergibt das Fahrzeug in verkehrssicherem, technisch geprüftem und gereinigtem Zustand.

(2) Bei Übergabe erkennbare Mängel werden im Übergabeprotokoll festgehalten. Während der Mietzeit auftretende Mängel zeigt der Mieter dem Vermieter unverzüglich an.

(3) Reparaturen darf der Mieter nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter veranlassen. Notwendige Aufwendungen erstattet der Vermieter nach Vorlage der Belege.

§ 7 Unfall, Schaden und Versicherung

(1) Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand- oder Wildschaden verständigt der Mieter unverzüglich die Polizei und den Vermieter. Der Unfallhergang ist vollständig zu dokumentieren.

(2) Umfang des Versicherungsschutzes und die Höhe einer etwaigen Selbstbeteiligung ergeben sich aus dem Mietvertrag. Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen; bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung seiner Pflichten kann eine vereinbarte Haftungsbefreiung ganz oder teilweise entfallen.

(3) Der Mieter gibt keine Erklärungen ab, die den Vermieter oder dessen Versicherer binden.

§ 8 Haftung des Vermieters

(1) Der Vermieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536 a Abs. 1 Alt. 1 BGB bleiben unberührt; letztere wird für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden ausgeschlossen.

§ 9 Stornierung und Kündigung

(1) Eine bestätigte Reservierung kann zu den im Mietvertrag vereinbarten Bedingungen storniert werden. Wir bitten um eine Absage in Textform, sobald absehbar ist, dass Sie das Fahrzeug nicht benötigen.

(2) Der Vermieter kann den Mietvertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen, insbesondere bei erheblichem Vertragsverstoß, bei unrichtigen Angaben zur Person oder zur Fahrerlaubnis sowie bei Zahlungsverzug. Das Fahrzeug ist in diesem Fall unverzüglich zurückzugeben.

§ 10 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe unserer Datenschutzerklärung.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des gewöhnlichen Aufenthaltsstaats gewährte Schutz nicht entzogen wird.

(2) Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Geschäftssitz des Vermieters.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 2026

Stand dieser Seite: 27.07.2026